Der Bundesvorstand des Verbandes ist das höchste Gremium zwischen den Bundesdelegiertentagen.
Er arbeitet nach §6 der Satzung der KEG:
Der Bundesvorstand setzt sich zusammen aus
Der Bundesvorstand ist Beschlussorgan des Verbandes zwischen den Bundesdelegiertentagen.
Der Bundesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
Der Bundesvorstand genehmigt den Haushaltsplan und bestellt zwei Kassenprüfer.
Der Bundesvorstand bestellt den Schriftführer.
(Auszug aus der Satzung)
Vorstehende Satzung wurde am 14.03.2020 beim Bundedelegiertentag in Augsburg beschlossen und ist seitdem gültig.