Der Bundesvorstandist das höchste Gremium zwischen den Bundesdelegiertentagen.
Er arbeitet nach § 6 der Satzung der KEG:
Der Bundesvorstand setzt sich zusammen aus
dem Präsidium
je einem Vorsitzenden der Landesverbände
dem geistlichen Beirat
dem Schatzmeister
dem Pressesprecher
dem jeweiligen Leiter der Bundesarbeitskreise
bis zu zwei Mitgliedern, die der Bundesvorstand berufen kann.
Der Bundesvorstand ist Beschlussorgan des Verbandes zwischen den Bundesdelegiertentagen. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, genehmigt den Haushaltsplan, bestellt zwei Kassenprüfer und bestellt den Schriftführer.