Das Bundespräsidiumwird anlässlich des Bundesdelegiertentags der KEG Deutschland gewählt.

Seine Aufgaben sind in der Verbandssatzung ( § 5) festgelegt:

  1. Das Präsidium setzt sich zusammen

    • aus dem Bundesvorsitzenden

    • bis zu vier stellvertretenden Bundesvorsitzenden

    • dem Bundesbeauftragten.

  2. Die Mitglieder des Präsidiums werden vom Bundesdelegiertentag gewählt; falls der Bundesdelegiertentag weniger als vier stellvertretende Bundesvorsitzende wählt, kann der Bundesvorstand ersatzweise einen stellvertretenden Bundesvorsitzenden bestimmen.

  3. Die Mitglieder des Präsidiums sind einzelvertretungsberechtigt.

  4. Das Präsidium erledigt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.

  5. Das Präsidium gibt sich eine Geschäftsordung.

Gerlinde Kohl
Bundesvorsitzende
Andreas Fichtl
Stellvertretender Bundesvorsitzender
Katja Voigt
Stellvertretende Bundesvorsitzende
Erhard Wolf
Stellvertretender Bundesvorsitzender
Pater Michael Beschorner
Geistliche Beirat der KEG
Georg Brenner
Bundesschatzmeister