Der Bundesvorstandist das höchste Gremium zwischen den Bundesdelegiertentagen.

Er arbeitet nach § 6 der Satzung der KEG:

Der Bundesvorstand setzt sich zusammen aus

  • dem Präsidium

  • je einem Vorsitzenden der Landesverbände

  • dem geistlichen Beirat

  • dem Schatzmeister

  • dem Pressesprecher

  • dem jeweiligen Leiter der Bundesarbeitskreise

  • bis zu zwei Mitgliedern, die der Bundesvorstand berufen kann.

Der Bundesvorstand ist Beschlussorgan des Verbandes zwischen den Bundesdelegiertentagen. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, genehmigt den Haushaltsplan, bestellt zwei Kassenprüfer und bestellt den Schriftführer.