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09.12.2023

10 Punkte Plan der Bausparkassen

10 Forderungen der deutschen Bausparkassen 
zur Wohnungspolitik1


Baupreisexplosion, fehlende Handwerker, Lieferkettenprobleme, Rekordinflation und drei Jahre 
Realeinkommensverlust in Folge, eine Million zusätzliche Einwohner 2022: Man muss der „Ampel“
zugestehen, dass wir heute eine ganz andere Situation haben als bei Verabschiedung des 
Koalitionsvertrags. Erforderlich ist deshalb eine neue Kraftanstrengung von Bund, Ländern und 
Gemeinden. Dazu gehören folgende Maßnahmen: 


1. Stärkerer Fokus auf Wohneigentumsbildung als Wohnraumschaffer: Der Beitrag der 
Wohneigentumsbildung zur Entlastung angespannter Mietwohnungsmärkte wird immer noch 
unterschätzt. Fakt ist: Allein die Zahl der jährlich neu gebauten Wohnungen in 1- und 2-
Familienhäusern liegt deutlich über der von Mietwohnungen in neu gebauten 
Mehrfamilienhäusern. Eigentumswohnungen, die größtenteils vermietet werden, kommen noch 
hinzu. Wer in eigene vier Wände zieht, macht üblicherweise eine größere Mietwohnung frei. 
Wohneigentumsbildung ist damit der Wohnraumschaffer Nr. 1 in Deutschland. Die 
Umzugsketten sind heute aber vielfach unterbrochen. Mieter, die eigentlich Wohneigentum 
erwerben wollen, warten angesichts hoher Immobilienpreise und deutlich gestiegener Bauzinsen 
ab. Deutlich steigende Mieten sind die Folge. Das zeigt: Wohnen im Eigentum und Wohnen zur 
Miete sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. 
• Die „Ampel“ muss auf die neue Situation reagieren – nicht, um individuelle Träume zu 
erfüllen, sondern aus einer sozialen Verpflichtung heraus. Wohneigentum entlastet nicht nur 
angespannte (Miet-)Wohnungsmärkte. Es ist auch der klassische Einstieg in den 
Vermögensaufbau und macht die Vermögensverteilung gerechter. Mietfreies Wohnen im 
Alter entlastet die sozialen Sicherungssysteme.
• Das Ende September vorgestellte 14-Punkte-Papier ist ein Schritt in die richtige Richtung. 
Allerdings müssen weitere Schritte folgen.


2. Unterstützung beim Eigenkapitalaufbau: Haupthemmnis beim Wohneigentumserwerb ist 
mangelndes Eigenkapital. Eigenkapital heißt: weniger Schulden, eine günstigere Zinskondition 
und damit eine geringere Zins- und Tilgungslast. Aber heute haben 80 Prozent der jungen Eltern 
im Alter von 30 bis 44 Jahre weniger als 50.000 Euro auf der hohen Kante. Damit müssen 
zunächst die Nebenkosten, 10 bis 15 Prozent, beglichen werden. Für den eigentlichen Kaufpreis 
bleibt hier kaum was übrig. Die „Ampel“ ist aufgerufen, die Sparfähigkeit und Sparbereitschaft 
normalverdienender Haushalte zu stärken. Dafür bietet sich die längst überfällige Verbesserung 
der Arbeitnehmer-Sparzulage nach fast 25 Jahren Stillstand an:
• Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage (heute: 17.900 Euro / 35.800 Euro) 
müssen einheitlich auf 35.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 70.000 Euro (Paare) erhöht und 
regelmäßig an die Inflation angepasst werden.
• Die Fördersätze müssen – bezogen auf die Alternative Beteiligungssparen –
diskriminierungsfrei angeglichen werden. Eine Erhöhung des Fördersatzes für Bausparen auf 
20 Prozent wie beim Beteiligungssparen bietet sich an. 
• Der Höchstbetrag der förderfähigen Sparleistungen (heute: 470 / 1.400 Euro) muss 
einheitlich auf 700 Euro bzw. 1.400 Euro steigen.

3. Grundlegende Reform der staatlichen Eigenheimrente: Die staatlich geförderte Eigenheimrente 
in Form des mietfreien Wohnens im Alter, oft Wohn-Riester genannt, hilft in der Sparphase beim 
Eigenkapitalaufbau. In der Darlehensphase wirkt sie wie ein „Tilgungsturbo“. Die beim 
Bundesfinanzministerium angesiedelte Fokusgruppe private Altersvorsorge hat sich mehrheitlich 
dafür ausgesprochen, die bisherige Fördersystematik beizubehalten, zu vereinfachen und zu 
erweitern. Die Eigenheimrente, zuletzt gestärkt durch die Möglichkeit, damit auch energetische 
Modernisierungen zu finanzieren, behält ihren festen Platz im System der geförderten privaten 
Altersvorsorge. Weitere positive Impulse kann die private Altersvorsorge durch die von der 
Fokusgruppe aufgegriffenen Vorschläge bekommen – zum Beispiel die Ausweitung des 
förderberechtigten Personenkreises auf Selbstständige, die Vereinheitlichung der Kinderzulage 
und die Abschaffung der verpflichtenden Absicherung des Langlebigkeitsrisikos.
• Im parlamentarischen Verfahren gilt es, auch die Eigenheimrente zukunftsfest zu machen. Sie 
muss im Zuge der geplanten Reform der Altersvorsorge grundlegend vereinfacht werden. 
• Weil viele Menschen nicht in der Lage sind, gleichzeitig auf zwei Wegen für ihr Alter 
vorzusorgen, mit einer Geldrente und einer Eigenheimrente, muss die Eigenheimrente eine 
frei wählbare und gleichberechtigte Alternative zu einer wie auch immer gearteten privaten 
Geldrente bleiben.


4. Entlastung bei den Kaufnebenkosten: Die Kaufnebenkosten sind zu hoch. Gefordert ist deshalb 
die rasche Umsetzung des Koalitionsvorhabens, den Bundesländern die Einführung von 
Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen. Das 
Bundesfinanzministerium hat im Juli 2023 einen Entwurf vorgelegt, der den Ländern hier eine 
ausreichende Flexibilität ermöglichen soll. Das Vorhaben wurde auch im 14-Punkte-Papier 
nochmals aufgegriffen. Zahlreiche Bundesländer fürchten jedoch Mindereinnahmen; manche 
vielleicht auch einen verschärften Wettbewerb untereinander, wenn sich einige Bundesländer 
Freibeträge leisten wollen oder können und andere nicht.
• Inwieweit Mehreinnahmen durch verstärkte Investitionen Steuerausfälle kompensieren, ist 
zunächst nicht ganz klar. Wahrscheinlich braucht es eine gewisse Kompensation seitens des 
Bundes (möglicherweise nicht nur durch Verschärfungen bei Share Deals, die ebenfalls 
Gegenstand des Gesetzentwurfs sind), um einem Vorhaben, das schon zwei Mal im 
Bundesrat gescheitert ist, tatsächlich zum Durchbruch zu verhelfen.
• Um dem Vorhaben neuen Schwung zu verleihen, könnte auch über eine Differenzierung 
anhand von Energieeffizienzkriterien bei Gebäuden nachgedacht werden – angelehnt etwa 
am Beispiel der Region Brüssel. Dort gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von 25.000 Euro 
bei einer Steigerung der Energieeffizienz – und zwar für jeden Schritt in der 
Gebäudeklassifizierung nach vorn.


5. Kostensenkung durch Entbürokratisierung, Digitalisierung und Standardisierung: Die Politik
redet seit Jahren über Entbürokratisierung, Digitalisierung, Standardisierung und serielles Bauen, 
mit denen sie die Kosten in den Griff bekommen will. 16 Landesbauordnungen machen die Sache 
nicht einfach. Eine Musterbauordnung für ganz Deutschland lässt auf sich warten. In der EU gilt: 
Ist etwas in einem Land zum Verkauf zugelassen, kann es grundsätzlich überall in der EU verkauft 
werden. Warum übertragen wir diesen Grundsatz nicht auf die Landesbauordnungen? Ein 
Standard, der in Berlin genehmigt wurde, würde dann auch in Brandenburg anerkannt.
• Ein erster Schritt auf dem Weg zur Musterbauordnung für ganz Deutschland könnte die Idee 
des Landes Bayern sein, einen Gebäudetyp E einführen. Festgelegt werden dabei nur die 
baurechtlichen Vorgaben aus Umweltschutz, Standsicherheit und Brandschutz – bei allem 
anderen sind Bauherr und Architekt frei. Das Vorhaben der „Ampel“, bis Ende 2023 eine 
„Leitlinie und Prozessempfehlung für Gebäudetyp E“ vorzulegen, wird begrüßt. Die rasche 
Umsetzung ist Voraussetzung für einen nachhaltigen Wiederanstieg der Bautätigkeit.


6. „Moratorium“ beim Neubaustandard: Der schwächelnde Neubau, so Bundesfinanzminister 
Lindner im März 2023, „hat auch etwas damit zu tun, dass Bauen so teuer geworden ist“. Er fügte 
hinzu: „Da müssen wir uns dann vielleicht anschauen, ob die immer weiter verschärften 
Standards zur Energieeffizienz im Neubau nicht kontraproduktiv sind.“ Dem ist nur zuzustimmen. 
Seit Anfang 2023 ist der Effizienzhausstandard (EH) 55 der neue Neubaustandard. 2025 sollte
dieser auf EH 40 gesenkt werden. Fachleute schätzten die Mehrkosten auf rund 15.000 bis 
20.000 Euro pro Wohneinheit.
• In ihrem 14-Punkte-Plan hat die „Ampel“ die Verankerung von EH40 als verbindlicher 
gesetzlicher Neubaustandard als nicht mehr notwendig betrachtet und bis zum Ende der 
Legislaturperiode ausgesetzt. Die Bauwirtschaft braucht aber ein verlässliches Signal, dass 
dies auch über die Legislaturperiode hinaus gilt.


7. Bestandskaufförderung wieder aufnehmen: Die Abschaffung der Förderung des Bestandskaufs 
ist auch aus Nachhaltigkeitsgründen nicht nachvollziehbar. Wer alt kauft, muss meist auch 
modernisieren. Diese Doppellast muss abgemildert werden. Ansonsten heißt es: Abschied 
nehmen von der Vorstellung, sich als Normalverdiener, der kein Erbe in die Finanzierung 
einbauen kann, in Großstädten und angrenzenden Regionen noch Wohneigentum leisten zu 
können. 
• Durch die Unterstützung von „Jung kauft Alt“-Modellen können Hürden beim Erwerb gesenkt 
werden. Dafür hat das empirica-Institut Berlin eine Vorlage geliefert und Modellprojekte 
vorgeschlagen, die mit Mitteln aus der Städtebauförderung vorangebracht werden könnten.
• Im 14-Punkte-Plan hat die „Ampel“ ein KfW-Programm für die Jahre 2024 und 2025 
angekündigt. Mittel dafür sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt 
werden. Auch hier wäre die Verabredung einer langfristigen Finanzierungshilfe 
wünschenswert.
• Eine entsprechende Unterstützung erwarten wir uns auch bei Modellprojekten zum 
„Mietkauf“.


8. Nachbesserung beim neuen Wohneigentumsprogramm: Am 1. Juni 2023 trat ein neues 
Wohneigentumsprogramm in Kraft. Dafür wurden im Haushalt 350 Millionen Euro vorgesehen. 
10 Milliarden Euro waren es beim Baukindergeld – verteilt auf drei Jahre. Es gibt nur noch 
zinsverbilligte KfW-Darlehen, keinen Zuschuss mehr; und das nur, wenn der Neubau besonders 
energieeffizient ist, was ihn noch teurer macht. Eine Mehrheit der zum Start des Programms 
förderberechtigten Schwellenhaushalte konnte sich diesen extra hohen Standard selbst mit 
Förderung nicht leisten. Tatsächlich hatten in den ersten zwei Monaten nach dem Start des 
Programms bundesweit erst rund 200 Familien diese Förderung beantragt.
• Im 14-Punkte-Plan wurde eine Anhebung der Kredithöchstbeträge um 30.000 Euro 
vereinbart. Außerdem wurde die Grenze, bis zu dem ein zinsvergünstigtes Darlehen 
beantragt werden kann, von 60.000 Euro/Jahr auf 90.000 Euro/Jahr angehoben.
Verbesserungen des KfW-Programms gelten seit Mitte Oktober. Damit können zwar mehr 
Familien das Programm in Anspruch nehmen. Bei einer unveränderten Höhe der 
Finanzierungsmittel dürfte aber die Gefahr bestehen, dass diese schnell aufgebraucht 
werden. Die Erfahrungen mit dem Solardachprogram für E-Autos, bei dem 300 Millionen
Euro bereits am ersten Tag ausgeschöpft waren, zeigen die Problematik solcher „Push-
Programme“, wenngleich die Mittel bei einem Zinsverbilligungsprogramm natürlich länger 
reichen als bei einem Zuschussprogramm.
• Die Neubauförderung muss wieder um eine Bestandsförderung ergänzt werden (siehe auch 
Punkt 7). Um Haushalten über die Schwelle zum Wohneigentum hinwegzuhelfen, bedarf es –
auch als Ausgleich für die deutliche steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus via 
degressiver AfA – zusätzlicher Finanzierungsmittel: aber zielgerichtet – nicht mit der 
Gießkanne, die Preis- und Mitnahmeeffekte provoziert; sozial treffsicher und mit Anreizen, 
die zu zusätzlichen Anstrengungen motivieren; langfristig angelegt, nicht als kurzfristige 
Strohfeuer. 


9. Sanierungspflicht – sozialpolitischer Sprengstoff: Die Furcht vor überzogenen
Sanierungspflichten hat für eine große Verunsicherung gesorgt und damit zu einem 
Investitionsattentismus geführt. Sie drohten zum sozialen Sprengstoff zu werden. Durch die 
Neujustierung des „Heizungsgesetzes“ ist jetzt etwas mehr Ruhe eingekehrt. Gleichwohl hat sich 
das Thema noch nicht erledigt. „Fordern und Fördern“ müssen sozial treffsicher im Gleichgewicht 
gehalten werden. Die Menschen müssen langfristig darauf vertrauen können.
• Die „Ampel“ ist aufgerufen, in Berlin eine Förderkulisse zu verabschieden, die dem weit über 
diese Legislaturperiode hinaus gerecht wird.
• In Brüssel muss sie gegensteuern. Investitionskosten von Hauseigentümern und zu 
erwartende Einsparungen müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen 
(Wirtschaftlichkeitsgebot). Das gilt insbesondere für die Neuskalierung der Effizienzklassen 
im Zuge der sogenannten Gebäuderichtlinie: Künftig sollen 15 Prozent des Gebäudebestands 
mit der schlechtesten Gesamteffizienz in die Klasse G einsortiert werden, die dann bis 2027 
durch Sanierung die Klasse E erreicht haben müssen. Haben einzelne Mitgliedsstaaten bereits 
hohe Sanierungsleistungen erbracht – und Deutschland zählt dazu – wird das nicht 
berücksichtigt. Hier müssten zusätzliche Anstrengungen erbracht werden, die viele Haushalte
finanziell überfordern würden.
• Der Vorschlag der Bundesbauministerin, auf einen technischen Sanierungszwang für einzelne 
Wohngebäude zugunsten eines Quartieransatzes zu verzichten, verdient Unterstützung –
genauso wie das Petitum im 14-Punkte-Papier, verpflichtende Sanierungen einzelner 
Wohngebäude auszuschließen. Die dort getroffene Aussage, sich dafür bei den 
Verhandlungen in Brüssel einzusetzen, muss allerdings präzisiert werden. Die „Ampel“ muss 
deutlich machen, wie sie einen Neustart des europäischen Vorhabens erreichen will.


10. Potenzial der Bausparer verstärkt für Klimaschutz nutzen: Mehr Wohnraum, im Eigentum und 
zur Miete, bezahlbarer Wohnraum und klimaneutraler Wohnraum: Hier müssen Zielkonflikte 
aufgelöst werden. Das ist eine gewaltige Herausforderung, die eine neue Gemeinschaftsinitiative 
verlangt. Die Bausparkassen sind bereit, hier mitzumachen. Jedes Jahr zahlen sie rund 20 
Milliarden Euro an Baugeldern aus, die für energetische Sanierungen verwendet werden. 
Millionen von Bausparern haben Milliarden von Euro gespart, um für sich und ihre Familien 
Vorsorge zu betreiben. Dieses Potenzial gilt es verstärkt zu nutzen. 
• In den Blick könnte beispielsweise die Wohnungsbauprämie genommen werden. Sie ist ein 
geeignetes Instrument, um nicht nur die Vermögensbildung mit Wohneigentum, sondern 
auch den Klimaschutz im Gebäudesektor voranzubringen. Denn jeder Erwerb von 
selbstgenutztem Wohneigentum, egal ob Neubau oder Bestand, ist aufgrund von 
gesetzlichen Vorgaben an die Energieeffizienz von Häusern und Wohnungen künftig ein 
Beitrag zum langfristigen Ziel eines klimaneutralen Immobiliensektors. 
• Mit einer verbesserten Förderung könnte mittel- und langfristig mehr privates Kapital für den 
energetischen Umbau des Gebäudebestandes mobilisiert werden.