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19.01.2024

Delegiertentag 2024 der KEG Deutschlands

Veröffentlicht: CB und Homepage

Das Präsidium und der Bundesvorstand haben frühzeitig unseren Delegiertentag 2024 vorbereitet und einen vorläufigen Titel gewählt:

Zuversicht stärken

Zuversicht braucht: eine starke Demokratie, einen festen Glauben, eine starke Gemeinschaft und eine exzellente Professionalität

Bekanntmachung

§ 7 Abs. 3 der gültigen Satzung der KEG Deutschlands:

Der BDT wird in der Regel alle drei Jahre vom Bundesvorsitzenden durch Bekanntmachung im Verbandsorgan mit einer Ladungsfrist von vier Monaten einberufen; er muss spätestens alle vier Jahre stattfinden.

Hiermit geben wir in der CB und auf der Homepage www.keg-deutschland.de unseren Verbandsorganen bekannt, dass der Delegiertentag 2024 der KEG-Deutschlands

am 22. und 23. Juni 2024

im Haus Sankt Ulrich, Kappelberg 1, in 86150 Augsburg

stattfindet und laden zum Delegiertentag ein.

Delegierte

§ 7 Abs. 2 der gültigen Satzung der KEG Deutschlands:

Jeder Landesverband entsendet zwei Delegierte und für je angefangene 200 Mitglieder je einen weiteren Delegierten.

Die Benennung der Delegierten erfolgt über die Länder. Die Anzahl der Delegierten wird von der Geschäftsstelle auf der Grundlage der Mitgliederzahlen der ersten Quartalsmeldung 2024 berechnet und den Ländern übermittelt. Auf dieser Basis benennen die Länder ihre Delegierten namentlich und melden sie damit zum Delegiertentag an.

Satzungsänderung

§ 10 Abs. 2 der gültigen Satzung der KEG Deutschlands:

Satzungsändernde Anträge sind mindestens zwei Monate vor Beginn des BDT schriftlich einzureichen.

Der Bundesvorstand hat die derzeit gültige Satzung, die auf unserer Homepage einzusehen ist, in seiner Sitzung am 22. -23. September 2023 mit anwaltlicher Unterstützung durchforstet und auf einen aktuellen Stand gebracht. Insofern liegt eine modernisierte, zukunftsorientierte Fassung, die vom Bundesvorstand als Änderungsantrag eingebracht wird, schon vor.

Unabhängig davon kann jedes Mitglied satzungsändernde Anträge an das Präsidium als Antragsgremium einreichen. Sie sind schriftlich und fristgerecht, somit bis 22.04.2024, 24:00 Uhr, zu senden an: delegiertentag2024(at)keg-deutschland.de.

Sollten Sie sich jedoch vor der Einreichung eines Antrags über die schon erarbeiteten Änderungen informieren wollen, so wenden Sie sich bitte an den Vorstand ihres Bundeslandes.

Richtlinien der Verbandsarbeit

§ 7 Abs. 5 der gültigen Satzung der KEG Deutschlands:

Der BDT beschließt die Richtlinien der Verbandsarbeit.

Die Richtlinien der Verbandsarbeit werden in einem Leitantrag benannt.

Der Bundesvorstand als Entscheidungsgremium zwischen den Delegiertentagen hat sich mit dem derzeit gültigen Leitantrag befasst und empfohlen, wiederum mit einem kompakten und abgestimmten Antrag an den Delegiertag heranzutreten.

Er beauftragte am 22. und 23. September 2023 eine Arbeitsgruppe Leitantrag.

Unabhängig davon können Anträge formuliert und eingebracht werden. Sie sollten schriftlich bis 22.04.2024, 24:00 Uhr gesendet werden an: delegiertentag2024(at)keg-deutschland.de

Kommunikation und Rückfragen zum Delegiertentag 2024

Wir werden sämtliche Kommunikation zum Delegiertentag über die temporär eingerichtete Mailadresse abwickeln und Ihre Rückfragen über diesen Weg beantworten: delegiertentag2024(at)keg-deutschland.de

Gerlinde Kohl, Bundesvorsitzende der KEG Deutschlands