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17.05.2023
Verbände-Aufruf für einen guten Ganztag
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Grundschulalter wurde vom Gesetzgeber im Achten Sozialgesetzbuch verankert und soll stufenweise ab dem Jahr 2026 eingeführt werden. Dies ist ein wichtiges bildungs-, familien- und sozialpolitisches Vorhaben von Bund und Ländern, welches nach der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren einen folgerichtigen Schritt darstellt.
Zum Aufruf für eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes