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21.09.2023

Haushaltspolitik nicht zulasten von Beschäftigungsförderung

PRESSEMITTEILUNG Berlin/Düsseldorf/Freiburg, 20. September 2023. Die Bundesregierung plant, arbeitsfördernde Maßnahmen drastisch zu kürzen, um 900 Millionen Euro im Bundeshaushalt einsparen. Die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (BAG IDA) lehnt diese Entscheidung ausdrücklich ab. Sie fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, den geplanten Einsparungen und Umstrukturierungen nicht zuzustimmen, sondern auf eine umfassende und grundlegende Überarbeitung des Bundeshaushalts zu dringen.1

Wenn die Kürzungspläne der Bundesregierung umgesetzt werden, drohen all jene auf der Strecke zu bleiben, die als Langzeitarbeitslose praktisch nur in Sozialen Betrieben eine Chance auf Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt haben“, mahnt der BAG IDA-Vorsitzende Stephan Buttgereit an – und weiter: „Die Kürzungen würden einen Einbruch der sozial-ökologischen kommunalen Infrastruktur und Angebotsreduzierungen nach sich ziehen – sei es bei Sozialen Kaufhäusern, gemeinnützigen Mittagstischen, Naturschutz-Projekten oder Fahrradbetrieben.

Schon 2024 sollen die Mittel für die arbeitsmarktpolitischen Hilfen für alle Personen, die Bürgergeld beziehen, um 500 Millionen Euro gekürzt werden. Davon betroffen sind unter anderem Langzeitarbeitslose. Zusätzlich soll ab 2025 die Arbeitsförderung bürgergeldberechtigter junger Menschen, aus dem steuerfinanzierten SGB II und den Jobcentern in das von der arbeitenden Bevölkerung durch die Arbeitslosenversicherung beitragsfinanzierte SGB III zu den Arbeitsagenturen verlagert werden. Die gestiegenen Ausgaben für Energie und Personal belasten die Etats der Träger der Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung sowie der Jobcenter bereits heute massiv. Um nur das Niveau von 2022 halten zu können, wären deutlich mehr Mittel erforderlich, als aktuell zur Verfügung stehen.

Beschäftigungsförderung ist eine nachhaltige Investition in die deutsche Wirtschaft und in den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.“, erklärt Buttgereit und weiter: „Unser Sozialstaat braucht eine krisenresiliente Infrastruktur. Teil davon ist die finanzielle Sicherung der Beschäftigungsförderung.

Arbeitslose und prekär beschäftigte Menschen brauchen professionelle Förderung für eine realistische Perspektive auf dem Arbeitsmarkt. Dazu gehören Beratung, sozialpädagogische Begleitung und berufliche Qualifizierung. Dazu gehört mehr öffentlich geförderte Beschäftigung für besonders benachteiligte Arbeitslose, die anders keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Gerade sie benötigen mitunter einen besonderen betrieblichen Rahmen, der ihren Alltag strukturiert, soziale Teilhabe ermöglicht sowie die Entwicklung von persönlichen und beruflichen Perspektiven fördert. In gemeinnützigen Sozialen Betrieben können auch am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen am Auf- und Ausbau der regionalen, ökologischen und sozialen Infrastruktur mitwirken und leisten so ihren Beitrag zur gesellschaftlichen Wertschöpfung.

Die BAG IDA fordert:

  • Die Kürzungen arbeitsfördernder Maßnahmen im Bundeshaushalt dürfen nicht beschlossen werden
  • Die Jobcenter in Deutschland benötigen genügend Mittel in Eingliederungs- und Verwaltungstitel, um in enger Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden ihre anspruchsvollen und umfangreicher werdenden Aufgaben erfüllen zu können
  • Mit der Bürgergeldreform wurde den Menschen mehr Beratung, mehr Qualifizierung und mehr Beschäftigung auch in einem Sozialen Arbeitsmarkt versprochen, das muss umgesetzt werden
  • Die gemeinnützigen Sozialen Betriebe müssen als notwendige Infrastruktur erhalten werden
1 Die BAG IDA fasst ihre Forderungen an die Bundesregierung in einer Resolution zusammen, die sie im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung am 14. September 2023 verabschiedet hat: bit.ly/46e9YDq 

 

Kontakt

Fragen zur Qualifizierung und Beschäftigung richten Sie bitte an Georg Münich, Geschäftsführer der BAG IDA, Telefon: Mobil: 0179 1357 366; E-Mail: georg.muenich@caritas.de

Interview- und weitere Presseanfragen zur Qualifizierung und Beschäftigung richten Sie bitte an Constanze Frowein, frowein@skmev.de, Telefon 0211 233 948 - 75 ∙ Mobiltelefon 0178 23 20 20 1

Pressefoto Bildunterschrift: „Der Bundeshaushalt darf nicht zulasten der Beschäftigungsförderung gekürzt werden.“, mahnt Stephan Buttgereit, Vorsitzender der BAG IDA Bildrechte: SKM Bundesverband