NC PM: UN-Leitlinien zum Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt veröffentlicht
Kinderrechtsorganisationen fordern Aufbruch beim Klima- und Umweltschutz
Berlin, 16. April 2024: Erstmals liegen die UN-Leitlinien zum Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt in deutscher Sprache vor. Zur Veröffentlichung fordern die Kinderrechtsorganisation terre des hommes und das Kinderrechtenetzwerk National Coalition Deutschland von der Bundesregierung entschiedeneres Handeln ein, um die Lebensgrundlagen von Kindern und zukünftigen Generationen weltweit zu schützen.
Grundlage der Leitlinien ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die auch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert hat. Der UN-Kinderrechtsausschuss hatte im September 2023 erstmals den sogenannten »General Comment No. 26« vorgelegt, damit ein eigenständiges Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt aus der Konvention abgeleitet und klargestellt: Staaten müssen umgehend und entschieden handeln, um die Erderwärmung zu begrenzen, die Umweltverschmutzung einzudämmen und das Artensterben zu stoppen. Auch aus bestehenden Kinderrechten wie dem Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung folgen weitreichende Verpflichtungen.
Klimawandel und Umweltverschmutzung bedrohen die Rechte von Kindern in einer bisher nie gekannten globalen Größenordnung«, so Joshua Hofert, Vorstand Kommunikation und Sprecher von terre des hommes Deutschland, »dem trägt der Kinderrechtsausschuss nun Rechnung und sagt klar: Wenn Staaten nicht umgehend handeln, sind sie für die Folgen verantwortlich – auch jenseits ihrer Grenzen und bis hin zu kommenden Generationen. Gerade eine Industrienation wie Deutschland, die im globalen Vergleich überdurchschnittlich zur Erderwärmung beigetragen hat, muss dieser Verantwortung gerecht werden.«
terre des hommes und die National Coalition Deutschland wollen dazu in den kommenden Wochen prüfen, inwieweit aus den Leitlinien auch Konsequenzen für konkrete politische Entscheidungen in Deutschland abgeleitet werden können. Mehrere Handlungsempfehlungen legt der General Comment bereits ausdrücklich dar:
»Der General Comment No. 26 weist unmissverständlich darauf hin, dass Staaten, die besonders stark für den Klimawandel verantwortlich sind, auch mehr unternehmen müssen, um ihn zu bekämpfen. Die Kinderrechte gelten für alle, aber die Kinder des globalen Südens sind besonders von Umwelt- und Klimaschäden betroffen. Es kann nicht sein, dass sie in Zukunft die Rechnung für unseren CO2-Ausstoß zahlen müssen«, so Bianka Pergande, Sprecherin der National Coalition Deutschland.
Den Auftakt zur Umsetzung des General Comment in Deutschland macht morgen eine gemeinsame Veranstaltung mit Vertreter*innen der Vereinten Nationen in Berlin. Bei einer Podiumsdiskussion werden unter anderen Velina Todorova, Mitglied des UN-Kinderrechtsausschusses, und Maya-Natuk Rohmann Fleischer, Mitglied des Kinderbeirats zum General Comment No. 26, ihre Perspektive auf dessen Umsetzung in Deutschland darlegen.
Wenn es um die Zukunft unseres Planeten geht, sollte es keine Ausreden geben«, sagte Rohmann Fleischer im Vorfeld der Veranstaltung, »deshalb müssen die Stimmen von Kindern und Jugendlichen gehört werden, deshalb ist der General Comment so wichtig. Er gibt Regierungen genaue Richtlinien, um insbesondere für Kinder die guten Lebensbedingungen zu schaffen, die sie wirklich verdienen. Kein Kind sollte jemals so leben, wie zu viele bereits heute leben müssen.«
Der General Comment No. 26 in deutscher Sprache ist abrufbar unter
https://kinderrechtekommentare.de/allgemeine-bemerkung-26/
Eine kindgerechte Kurzversion des General Comment gibt es unter
https://www.tdh.de/general-comment/
Kontakt: Magdalena Firchau, Referentin Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt, Tel. +49 30 1663 853 88, E-Mail: m.firchau@tdh.de